Der von mir am Montag veröffentlichte Blogeintrag „‚Kannst Du politisch neutral sein?‘“ ist offenbar wahrgenommen worden und fand auch eine kurze Erwähnung auf „bo-alternativ – Bewegung in Bochum“ sowie dem „astawatch“-Blog. Auch eine weitere Person, die an der öffentlichen FSVK-Sitzung teilgenommen hatte, berichtete schon im Vorfeld meines Kommentars über das unangemessene „Bewerbungsgespräch“, das in der Wahrnehmung der Anwesenden fast einem „Verhör“ geglichen habe.

Am Donnerstag Abend erhielt ich schließlich Post von einer Person, die ich hier aus juristischen Gründen nicht namentlich erwähne. Es geht dabei um eines der Zitate in meinem Kommentar. Auf meine Antwort darauf erhielt ich gar eine schriftliche Androhung juristischer Konsequenzen, falls ich das betreffende Zitat und den dazugehörigen Namen nicht aus diesem Blogeintrag entfernen sollte. Dies empfinde ich als Nötigung!

Sind Zitate aus einem öffentlich zugänglichen Dokument also nicht mehr erlaubt?!

Update: Die betreffende Person hat die Angelegenheit nicht weiter verfolgt und hat es bei den leeren Drohungen belassen. Schade, daß die betreffende AStA-Koalition eine solch‘ schäbige Strategie verfolgt, um potentielle Kritik aus wertfreier Berichterstattung in der eigens herausgegebenen Studierendenzeitung von vornherein zu vermeiden. Es gibt bessere und – nach den weiteren Entwicklungen der „bsz“ – weitaus angesehenere Blätter, für die es sich zu schreiben lohnt. 😉

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